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Fragen zum Anhänger/ AHK

Verfasst: 25.04.2015, 21:14
von fire-ice-martin91
Hab mal paar Fragen.
Wir wollen uns ein Hänger holen.
Der US hat ungebremst eine Anhängelast von 680kg.
Darf ich da ein Anhänger ungebremst mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg anhängen? nur eben nicht voll beladen.
Muss ich eine AHK nun eintragen oder nicht, da hab ich viele unterschiedliche Antworten gelesen.
Kontrollleuchte ist ja Pflicht, das weiß ich auch, mehr aber eben nicht.

Re: Fragen zum Anhänger/ AHK

Verfasst: 25.04.2015, 21:21
von Marc20vt
jop darfst ranhängen aber wie schon gesagt hast blos mit einem gesammtgewicht von 680 fahren. hab letzt an einem renault cabbi eine rangebaut da stand drin das sie eintragungsfrei ist aber am golf weis ichs ned

Re: Fragen zum Anhänger/ AHK

Verfasst: 25.04.2015, 21:37
von fire-ice-martin91
Hab ja die originale Anleitung noch zu liegen, muss ich mal raussuchen und nachsehen.
An Vatis Madison US und am Jetta ist die eingetragen, bei meinem ersten F&I war auch eine eingetragen, aber zu meinen Zeiten nie verbaut.

Re: Fragen zum Anhänger/ AHK

Verfasst: 26.04.2015, 08:36
von Prinz Valium
Bei den alten Fzg Scheinen stand immer unten im Feld... Falls werkseitigen verbaut... Heute müssen die zum Teil nicht mehr eingetragen werden. Allerdings muss ein Nachweis in Form einer Abe vorliegen. Wenn es eine Original Ahk ist brauchst du nur mit der Teilenummer zum VW Händler zu gehen.... Der kann eine aus dem Info-net besorgen.

Re: Fragen zum Anhänger/ AHK

Verfasst: 28.05.2015, 22:54
von RallyeFire
Zur not ich hab noch eine eingetragene von meiner Oma ihren, muss nur mal die Papiere dan suchen :D

Verfasst: 29.05.2015, 09:34
von Marmor80
also bei mir stehen nur die Anhängelasten im Schein. Sonst habe ich auch nix :-(

Re: Fragen zum Anhänger/ AHK

Verfasst: 29.05.2015, 12:32
von Prinz Valium
Genaueres siehe StVZo Paragraph 42... :-)

Re: Fragen zum Anhänger/ AHK

Verfasst: 29.05.2015, 17:43
von fire-ice-martin91
Hab von irgendeinem Hersteller Anbauanleitung und die Genehmigung, ist aber egal, weil der Golf ja bald wegkommt, dann kommt Jetta wo die AHK ab Werk verbaut war.
Da steht aber auch nichts von AHK, nur eine andere Länge von 6cm.
Bis jetzt wurde ich nicht angehalten.
Komisch war ja auch, das unser Hänger mit 100km/h zugelassen ist ohne Bremse (750kg) darf man eig. nur, wenn das zugfahrzeug mehr als 2t oder so hat, der Golf 2 hat das ja niemals.

Re: Fragen zum Anhänger/ AHK

Verfasst: 29.05.2015, 22:13
von Prinz Valium
Die Zulassung der Anhänger für 100km/h ist u.a.abhängig von der Bauart. Das Zugfahrzeug muss unabhängig auch eine Zulassung bis 100 haben. Das Fzg muss evtl. Die Masse haben und/oder Gespannstabilisierung sowie ABS/ESP.